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Steuerberatung

Das Steuerrecht zählt mitunter zu den breit gefächertsten Rechtsgebieten. Hierbei nimmt das deutsche Steuerrecht nach Ansicht vieler eine herausragende Stellung ein.

Eine auf den Einzelfall und Ihren Bedürfnissen ausgerichtete Steuerplanung ist deshalb unerlässlich. Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre unternehmerischen Ziele und gleichzeitiger Optimierung Ihrer Steuerbelastung.
Im Anschluss unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer kaufmännischen Pflichten, insbesondere bei der Erstellung des Jahresabschluss (Bilanz), unhabhängig ob Sie ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermitteln.

Bereits Dr. F. Findeisen bezeichnete in einem Beitrag vom 10.11.1919 in der Frankfurter Zeitung die Steuerdeklaration für Gewerbetreibende als eine Quelle großer Sorgen. Mag dies im letzten Jahrhundert noch der Realität entsprochen haben, so können Sie heute auf die Fachkompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unserer Kanzlei zählen.

Die steuerliche Beratung umfasst zusammengefasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen sämtlicher Rechtsformen
  • Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger, sofern eine entsprechende Pflicht besteht
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • konkrete Steuerberatung zu Einzelfragen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Führung von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozessen


"Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker."

Albert Einstein

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