Rechtsberatung
Die Anknüpfungspunkte und Überschneidung der einzelnen Rechtsgebiete machen eine umfassende Beratung im Hinblick auf die Wirkungsweisen einzelner Entscheidungen zwingend notwendig. Wir betrachten den zu prüfenden Sachverhalt nicht nur unter steuerlichen Aspekten. Vielmehr erlaubt es uns die Qualifikation als Rechtsanwälte Ihnen weiter die zivilrechtlichen Auswirkungen in Betracht gezogener Gestaltungen zu erläutern.
Soweit Sie eine Entscheidung der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung nicht akzeptieren wollen, vertreten wir Sie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und ebenso im gegebenenfalls notwendigen Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
"Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind."
Charles de Gaulle (1890-1970)