Honorar
Individuelle Leistungen unserer Kanzlei sind kostenpflichtig.
Leistungen betreffend Steuerberatung und Rechnungswesen
Leistungen betreffend Steuerberatung und Rechnungswesen
Das Honorar für unsere Leistungen betreffend Steuerberatung und Rechnungswesen bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Leistungen betreffend Rechtsberatung (anwaltliche Tätigkeit)
Das Honorar für unsere Leistungen betreffend Rechtsberatung bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der jeweils geschuldeten Vergütung bemisst sich jeweils regelmäßig nach dem Gegenstandswert.
Beratungen werden von uns grundsätzlich nur auf Basis entsprechender Vergütungsvereinbarungen (Zeit- oder Pauschalhonorar) geleistet.